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Poolmodell
Poolmodell
Mehrere Kinder sitzen an einem Schreibtisch vor einem Computer in einer Reihe. Ein Mann von der Schulbegleitung beugt sich von hinten zu den Kindern und erklärt.
© Lebenshilfe/David Maurer

Schulbegleitung im Poolmodell

Was bedeutet Poolmodell?

Im Schuljahr 2014/15 startete die Lebenshilfe Köln in einem Modellprojekt die Schulbegleitung im Poolmodell.  Dieses hat sich in den letzten zehn Jahren hin zu einer weitreichenden Poolstruktur etabliert, die sich an einer Vielzahl von Kölner Schulen als Alternative zur Schulbegleitung in der Einzelmaßnahme bewährt hat.
Hier bekommen Schüler:innen mit Behinderung, die eine individuelle Schulbegleitung benötigen, bedarfsgerechte Unterstützung, um möglichst selbständig die Schule besuchen zu können. 

Die Lebenshilfe Köln bietet das Poolmodell an an Grundschulen, Realschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien an. Zusätzlich arbeiten wir an zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.

In der Poolstruktur werden alle schulbegleiteten Kinder und Jugendliche einer Schule nach ihrem individuellen Unterstützungsbedarf von unseren Mitarbeiter:innen begleitet. Neben der klassischen 1:1 Begleitung können auch zwei bis drei Schüler:innen durch eine Schulbegleitung unterstützt werden.

Eine Teamleitung vor Ort begleitet das Team der Schulbegleiter:innen und ist Ansprechpartner:in für alle Belange der Schulbegleitung. Zudem steht sie im Austausch mit allen relevanten Akteur:innen. 
Bei Bedarf vertritt sich das Pool-Team untereinander.

Für wen ist das Poolmodell Angebot?

Das Angebot ist für Schulen, die die Poolstruktur umsetzen wollen.  Unsere Mitarbeiter:innen begleiten Schüler:innen, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der durch die Schule nicht abgedeckt werden kann. Individueller Unterstützungsbedarf ergibt sich häufig bei Kindern oder Jugendlichen

  • mit geistigen Behinderungen
  • mit körperlichen Behinderungen
  • mit Sinnesbeeinträchtigungen
  • mit Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum
  • mit Aufmerksamkeitsstörungen
  • mit Mehrfachbehinderungen
  • mit Unterstützungsbedarf im der sozial-emotionalen Entwicklung
Poolmodell
Poolmodell
Drei Kinder schauen in die Kamera. Sie halten sich im Arm und lachen.
© Lebenshilfe/David Maurer

Was sind die Vorteile im Poolmodell?

In einer Poolstruktur gibt es feste Ansprechpartner:innen vor Ort. Die Mitarbeiter:innen der Schulbegleitung sind stetig in das Schul- und Klassenteam eingebunden. Außerdem ermöglicht die Poolstruktur, dass im Krankheitsfall einzelner Mitarbeiter:innen, flexibel und einfach vertreten werden kann. So kann Teihabe und Inklsuion an der Schule für alle Kinder und Jugendliche gewährleistet werden. 

Das Poolmodell ermöglicht außerdem eine engere und verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Trägern.

An welchen Schulen in Köln gibt es das Poolmodell der Lebenshilfe Köln?

Förderschulen in Köln

  • Heinrich-Welsch-Schule (Förderschwerpunkt Sprache)
  • Kolkrabenweg (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
  • Pestalozzischule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)

Grundschulen in Köln

  • GGS Halfengasse
  • Grüneberg-Schule 
  • Maternus Grundschule Bülowstraße
  • Schule IM Süden
  • St. Nikolaus Grundschule

Realschulen in Köln

  • Edith-Stein-Realschule 
  • Peter-Ustinov-Realschule

Gesamtschulen in Köln

  • Carl-von-Ossietzky Gesamtschule 
  • Integrierte Gesamtschule (igis)
  • Katharina-Henoth-Gesamtschule
  • Gesamtschule Wasseramselweg

Gymnasien in Köln

  • Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium

Waldorfschulen in Köln

  • Michaeli Schule

Wer arbeitet im Poolmodell?

Unsere Mitarbeiter:innen sind Fachkräfte und Qualifizierte Assistenzkräfte aus dem pädagogischen und heilpädagogischen Bereich sowie Assistenzkräfte. Alle nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um den Qualitätsstandards der Lebenshilfe gerecht zu werden.

Sie wollen auch im Poolmodell arbeiten?

Schauen Sie sich hier die Stellenangebote an.

Wie wird das Angebot finanziert?

Das Poolmodell wird von den Ämtern Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales und Senioren finanziert. Grundlage ist die Feststellung eines Unterstützungsbedarfs, der von der Schule nicht gedeckt werden kann. Um diesen Bedarf geltend zu machen, müssen die Erziehungsberechtigten – abhängig von der Beeinträchtigung und dem Wohnort ihres Kindes – beim zuständigen Amt einen Antrag auf Schulbegleitung stellen.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

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Maria Floßdorf
Fachbereichsleitung Schule und Kita
Grüner Weg 30
50825 Köln
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Axel Schulze
Fachbereichsleitung Schule und Kita
Grüner Weg 30
50825 Köln

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